Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gültig ab 1.2005

Preise
Wenn nicht anders vermerkt, verstehen sich unsere Preise in Schweizerfranken, exkl. Verpackung, exkl. Mwst. Unter einem Netto-Warenwert von Fr. 500.- sowie für Lieferungen von Material mit einer Länge L > 7.00m gehen die Transportkosten zulasten des Kunden. Über einem Warenwert von Fr. 500.-- wird ein Transportkostenanteil verrechnet. Die Preise können von uns auch bei Abschlussaufträgen jederzeit der Marktlage entsprechend angepasst werden. Auf Kleinbestellungen unter Fr. 200.— gewähren wir keinen Rabatt. Der Mindestfakturwert beträgt Fr. 30.—. Für Warenlieferungen unter diesem Wert wird die Differenz fakturiert.

Lieferzeit
Die offerierten Lieferzeiten werden wenn möglichst eingehalten. Der Besteller hat bei Terminüberschreitungen jedoch nicht das Recht die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatz zu fordern.

Zahlungen
innert 30 Tagen netto.

Verpackung
Die Verpackung wird dem Kunden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Ausgenommen sind Kisten aus Holz, die der Kunde frachtfrei in gutem Zustand zurücksendet. Diese werden zu 2/3 des fakturierten Betrages gutgeschrieben.

Transport
Der Transport erfolgt immer auf Gefahr des Käufers, dessen Aufgabe es ist, bei Verspätungen, Defekten oder Mankos bei den betreffenden Transportunternehmungen zu reklamieren.

Reklamationen
Beanstandungen sind innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen. Erfolgt die Reklamation nicht innert dieser Frist, gilt die Lieferung als genehmigt.

Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, d.h., dass bis zum vollständigen Eingang der Zahlungen die von uns gelieferten Güter unser Eigentum bleiben.

Rückgaben
Waren, die bestellt und geliefert wurden, können von uns nur nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen werden. Wir nehmen nur ungebrauchte und neuwertige Normteile zurück. Der Höchstbetrag der Gutschrift beläuft sich auf 80% des Fakturawertes. Nicht akzeptiert werden Spezialanfertigungen und angebrauchte Gebinde.

Garantie
Wir garantieren für einwandfreies Material und fachgemässe Ausführung. Unsere Garantiepflicht erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, welche durch unsachgemässe Behandlung, durch unsachgemässen Einsatz oder durch Belastungen entstanden sind, welche über die offerierten Werte hinausgehen. Unsere Garantiepflicht erlischt, wenn der Empfänger ohne unsere Einwilligung Änderungen an den gelieferten Gütern vornimmt, oder wenn systemfremde Teile benützt werden. Für direkte oder indirekte Folgeschäden lehnen wir jede Haftung ausdrücklich ab. Kosten für Nachfolgearbeiten an den gelieferten Waren durch den Besteller oder durch Dritte, werden von uns keinesfalls übernommen. Bei begründeten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl Ersatz zu liefern oder den Preis zu mindern. Es muss uns die Gelegenheit eingeräumt werden, eventuelle Schäden selbst an Ort und Stelle zu beheben. Die daraus eventuell entstehenden Terminverzögerungen berechtigen keinesfalls zu Forderungen irgendwelcher Art.

Gerichtsstand
Für alle Teile Dielsdorf/ZH

Verbindlicher Originaltext
Falls sich zwischen der deutschen und französischen Fassung der Verkaufs- und Lieferbedingungen Differenzen ergeben sollten, ist der deutsche Originaltext verbindlich.

ANCOTECH AG Dielsdorf